ABSCHLUSS

Zertifikat Therapiebegleithunde, helfende Pfote,

 

Durch die Absolvierung der staatlich anerkannten Therapiehundeprüfung, gemäß der  Prüf-  und  Koordinierungsstelle des Messerli - Forschungsinstituts, erlangt Ihr Hund den Status eines staatlich geprüften Therapiebegleithundes.

 

Auch  Teilnehmer aus dem Ausland erhalten hier die Möglichkeit für einen offiziellen Prüfungsabschluss. 

 

Unser Zentrum „Helfende Pfote“ begleitet Sie durch  Ihre Ausbildung, ermöglicht es Ihnen und  Ihrem Hund, alle erforderlichen Fähigkeiten zu erlernen und bereitet Sie bestmöglich auf diese Prüfung vor.

 

Termine:

 

interne Zulassungsprüfung: 3.12.2016

offizieller Prüfung unserer diesjährigen Absolventen: 10. April 2017

 

Start unserer nächsten Ausbildungsblockes: April 2018


Voraussetzungen für die Teilnahme an der Beurteilung für Therapiebegleithundeteams gemäß § 39a BBG

 

 

 

 

 

Das Mindestalter des Hundes zum Prüfungsantritt beträgt 24 Monate.
Die Beurteilung wird nur dann vorgenommen, wenn alle in der Prüfungsordnung aufgeführten Dokumente am Prüfungstag vorgelegt werden können.

Dazu zählen:


Erstantritt :

  • Nachweis der Absolvierung einer theoretischen Prüfung beim Ausbildungsverein.  Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) oder äquivalent dazu der Dienstausweis bei im Bundesdienst befindlichen Hundehaltern/Hundehalterinnen. 
  • Nachweis von mindestens 8 Assistenzeinsätzen in den letzten 12 Monaten vor dem Prüftermin in mind. 2 verschiedenen Institutionen mit mind. 2 verschiedenen Einsatzgebieten (z.B. Erwachsene, Kinder, etc.) unter Anleitung eines bereits geprüften erfahrenen Praxisanleiters. Ein Praxisanleiter gilt als erfahren bei nachweislich mind. 2 jähriger Führung eines Therapiebegleithundes (Nachweis durch Erbringung des Prüfzertifikates des Praxisanleiters durch den Ausbildungsverein). 
  • Die Assistenzeinsätze müssen durch eine Einverständniserklärung der Institution, in welcher sie stattfinden, abgesichert sein (üblicherweise liegen die Nachweise beim Ausbilder auf, sonst sind sie vorzulegen).

Jährliche Beurteilung (Nachkontrolle)
  • Nachweis von mind. 12 Einsätzen, bestätigt mit Datum und Dauer durch die jeweilige Institution/Einzelperson (üblicherweise durch ein Einsatzheft gegeben) bzw. eigene Honorarbelege. 
  • Nachweis von mind. 20 anerkannten Fortbildungsstunden im Ablauf von 2 Jahren, rollierend.

Zur Prüfung mitzubringen und vorzulegen sind zudem stets:
  • Aktueller Personalausweis zur Prüfung der HalterInnendaten.
  • Haftpflichtversicherungsnachweis mit Angabe von Name, Rasse, Chipnummer und Einsatzdefinition „Therapiebegleithund“ durch den Versicherer mit einer Mindestdeckungssumme von 1,5 Mio Euro.
  • Aktueller Befunderhebungbogen zur Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Therapiebegleithunden zu den Richtlinien gemäß § 39a BBG (nicht älter als 1 Monat )– Download siehe Homepage.
  • Impfpass des Hundes 
  • Nachweis einer aktuellen Kotprobenuntersuchung (nicht älter als 1 Monat) mit negativem Ergebnis (im Befunderhebungsbogen zu vermerken) – dies ersetzt nicht die regelmäßige Entwurmung oder Kotprobenuntersuchung im Kalenderjahr.

Kosten:
Erstantritt: 170,00 Euro plus 50,00 Euro Ausstellungsgebühr für das Zertifikat
Jährliche Beurteilung: 60,00 Euro Für jeden weiteren Hund 50% Nachlass.